Meist haftet der Geschäftsführer voll für die Abgaben der Firma, die er führt. Seien es die Steuern inkl.der Mehrwertsteuer und auch für die
Sozialabgaben.
Das kann auch den Inhaber betreffen, wenn die Durchgriffshaftung auf das Vermögen der Inhaber angewendet wird.
Wir zeigen auf, wie diese Haftung gesetzeskonform minimiert werden kann.
Ein vollständiger Ausschluss einer Haftung ist wohl nicht möglich, jedoch kann man durch geschicktes Taktieren, wie die Sicherung von Vermögenswerten Eventualitäten vorbeugen, die dafür sorgen,
dass man sein Vermögen doch behält.
In der Vergangenheit kam es sicherlich zu Insolvenzen, die man hätte verhindern können, wenn das Vermögen durch Verteilung gesichert gewesen wäre.